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So funktioniert eine Genossenschaftsbank:
Im Mittelpunkt der Aktivitäten genossenschaftlicher Unternehmen stehen die Mitglieder. In der Tradition der Idee von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung existiert - wie in keiner anderen Rechtsform - die Möglichkeit für den Einzelnen, aktiv an einem gemeinsamen Unternehmen mitzuwirken. Der Teilhaber beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil von 50,00 EUR. Die Mitgliedschaft kann gekündigt werden. Beim Austritt erstattet die eG dem Mitglied den eingezahlten Betrag.
Kunde und Eigentümer: Als Eigentümer können die Kunden in der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung direkten Einfluss auf grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik ausüben. Und bei wichtigen Entscheidungen mitbestimmen. Sie wählen direkt oder über ihre Vertreter den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, der die Geschäfte führt. Vorstand und Aufsichtsrat legen in der General- oder Vertreterversammlung den Teilhabern Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. In der Versammlung wird unter anderem beschlossen, welche Dividende jeder für seinen Geschäftsanteil bekommt. Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht - unabhängig von der Anzahl der Genossenschaftsanteile.
Bei Fragen zögern Sie nicht uns anzurufen.
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